Objektivität als Basis zur Klärung

„Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage.“
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Zweifel sind ein fester Bestandteil unseres Miteinanders. Zweifel helfen uns, verschiedenste Dinge und Situationen einschätzen zu können. Als Gutachter kommen wir ins Spiel, wenn Zweifel bleiben und geklärt werden müssen.
Wir prüfen Sachverhalte und ziehen in unseren Gutachten neutrale, nachvollziehbare Schlussfolgerungen. Sie und die beteiligten Parteien erhalten so eine objektive Einschätzung von Werten oder Situationen, die Basis für die Klärung von Sachlagen und Zusammenhängen sind.
Wertgutachten

Ob Einzelobjekt- oder Portfoliobewertung, Kurzgutachten oder ausführliches Verkehrswertgutachten - wir unterstützen Sie gerne unabhängig und kompetent bei der Bewertung Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie. Dabei sind unsere langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche sowie unsere lokale Marktkenntnis von entscheidendem Vorteil zur Erstellung nachvollziehbarer Gutachten.
Ob Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB, Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG oder Kurzgutachten zur Ersteinschätzung eines Markt- oder Verkehrswertes – auf unsere Bewertung können Sie sich verlassen.
Bauschäden
Ob sich Risse zeigen, Farbe abblättert oder Tapeten sich lösen: Bauschäden beginnen oft harmlos. Dabei muss man sich fragen, was ihre Auswirkungen sind. Diese können so vielseitig und umfangreich sein, dass über Bauschäden häufig und intensiv gestritten wird.
Genau da kommen wir als Gutachter ins Spiel. Wir helfen zu beurteilen,
- ob tatsächlich ein Mangel oder ein Schaden vorliegt,
- wie er entstanden ist,
- was seine Auswirkungen auf die Bausubstanz sind,
- ob und wie er behoben werden kann,
- wer dafür verantwortlich ist.
Ob als Käufer oder Verkäufer – Sie können sicher sein, dass wir den Dingen auf den Grund gehen.