Neues GEG – Ruhe bewahren!
Bereits mit Wirkung zum 01.11.2020 wurden die frühere EnEV, das EnEG und das EEWärmeG in dem
Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt. Das GEG beinhaltet seitdem sowohl Anforderungen
an die energetische Qualität von Gebäuden, als auch an die Erstellung und die Verwendung von
Energieausweisen. Auch sind bereits in dem GEG 2020 Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer
Energien in Gebäuden aufgeführt.
Aktuell wird die Novellierung des GEG hitzig diskutiert und es herrscht auch bei unseren Kunden
einige Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen nunmehr sinnvoll oder erforderlich sind, und welche
nicht.
Zunächst daher unsere dringende Empfehlung: Ruhe bewahren!
Noch ist das neue Gesetz nicht in Kraft. In welcher Form es tatsächlich verabschiedet wird, steht in
letzter Konsequenz heute noch nicht fest.
Nach unserem Kenntnisstand ist jedoch niemand verpflichtet, seine funktionierende Heizung
überstürzt auszutauschen. Defekte Heizungen dürfen repariert werden, sofern die bereits heute
geltenden Emissions-Grenzwerte nicht überschritten werden.
Wir empfehlen unseren Kunden deshalb zunächst nach Möglichkeit noch abzuwarten. Denn
unabhängig von aktuellen Lieferproblemen und Fachkräftemangel; die Industrie hatte bisher keinen
großen Innovationsdruck, da durch die Politik der Vergangenheit der Einbau von Gasheizungen
subventioniert und stark gefördert wurde.
Diese Situation hat sich nunmehr schlagartig geändert, so dass in naher Zukunft nach unserer
Einschätzung in Bezug auf Heizungssysteme mit gravierenden technischen Entwicklungen zu rechnen
ist.
Überstürzter Aktivismus könnte aus unserer Sicht somit dazu führen, dass eine heute voreilig
ausgetauschte Heizung schon morgen Technik von gestern ist.
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